DAS SOLLTEN SIE WISSEN!

Den hochwertigen Charakter unserer Möbel unterstreichen wir mit einem speziellen Leistungsversprechen.

Die Garantie* wird im Zusammenhang mit Kaufverträgen eingeräumt. Sie bezieht sich auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit, die Funktionssicherheit sowie die fachgerechte Verarbeitung aller Modelle. Die gesetzliche Gewährleistung wird durch die Garantie* nicht eingeschränkt und besteht für die Dauer von zwei Jahren ab Übergabe. Veränderungen durch Umwelteinflüsse, insbesondere Lichteinwirkung und normalen, natürlichen Verschleiß, sind ebenso von der Garantie* ausgenommen wie Ausstellungsprodukte und Bezugsmaterialien, z. B. Möbelstoff, Leder usw. Innerhalb der Garantiefrist* wird in begründeten Fällen Verbesserung oder Austausch geleistet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Garantierechte* kann nur der ursprüngliche Käufer haben. Nur dieser kann die Garantie* bei Vorlage des Kaufvertrages in jenem XXXLutz-Einrichtungshaus geltend machen, in welchem die Ware erworben worden ist. Die Garantie* ist nicht auf andere Personen übertragbar.

(* Die auf dieser Website angegebenen Garantien beziehen sich auf Deutschland bzw. Österreich. In anderen Ländern sind möglicherweise davon abweichende Garantiezeiten gültig.)

 

Auf alle neu erworbenen Möbel, die das Garantiesiegel* tragen, werden Ihnen unter folgenden Voraussetzungen 5 Jahre Garantie* gewährt:

Garantiebedingungen*

» Garantiebeginn* ist der Zeitpunkt, an dem die Möbel an Sie ausgehändigt werden. Erst nach Ablauf von 5 Jahren ab diesem Zeitpunkt erlischt die Garantie*. Die Verjährung der Garantierechte* wird durch einzelne Garantieleistungen* weder gehemmt, noch unterbrochen. Ein Garantieanspruch* kann ausschließlich durch Sie, den Kaufvertragspartner, und nur hinsichtlich der im Garantiepass* eingetragenen Ware geltend gemacht werden. Garantierechte* sind nicht auf andere Personen übertragbar.

» Die Fertigung der mit 5 Jahren Garantie* versehenen Möbel unterliegt einem intensiven Überwachungs- und Kontrollprozess. Nur so ist es möglich, dass die hergestellten Möbel mängelfrei in Bezug auf Material und Verarbeitung sind.

» Sollte ein Garantiefall* eintreten, wird der beauftragte Kundendienst entscheiden, ob das reklamierte Produkt durch ein neues Produkt ausgetauscht wird. Bitte beachten Sie, dass ein Produktaustausch immer nur bis zum Modell, Dekor- oder Ausführungsauslauf möglich ist. Bitte beachten Sie auch, dass Garantieleistungen* immer nur für den mangelhaften Teil der Sache/Lieferung, nicht aber für den Lieferumfang erbracht werden.

» Ist es nicht möglich, das reklamierte Produkt wieder instand zu setzen und wird Ihnen im Austausch eine Ware gleicher Art und Güte geliefert, sind Sie zur Herausgabe des mit Mängeln behafteten Produktes verpflichtet.

» Sollte es im Rahmen der Garantieleistungen* zu einem Austausch der Ware kommen, kann es hin und wieder sein, dass sich die Ersatzware fertigungsbedingt in Farbton und Oberflächenbeschaffenheit von der ursprünglichen Ware unterscheidet. Aufgrund dieser Unterschiedlichkeiten stehen Ihnen keine Entschädigungszahlungen bzw. wie auch immer geartete andere Ansprüche zu.

» Ein Garantieanspruch* besteht nicht für übliche Abnutzungserscheinungen.

» Die Garantie* deckt keine produktfremden Personen- oder Sachschäden ab; dies auch dann nicht, wenn diese Schäden durch den Einsatz, die Aufbewahrung, die Montage etc. des Produkts verursacht wurden. Schadenersatzansprüche jedweder Art können im Rahmen der Garantie* nicht wirksam geltend gemacht werden.

» Die Garantie* besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

» Bitte beachten Sie, dass der ursprüngliche Käufer den Kaufvertrag vorzulegen hat, damit Garantieleistungen* in Anspruch genommen werden können.

» Garantiegeberin* ist die XXXLutz KG, Römerstraße 39, 4600 Wels. Ein Anspruch auf Garantieleistung* besteht nach Klärung von Verantwortung und Haftung für die bemängelte Sache, nicht für den gesamten Lieferumfang.

 

Von der Garantie* ausgeschlossen sind:

» Normale und natürliche Verschleißerscheinungen

» Verschleiß durch übermäßigen oder nicht sachgerechten Gebrauch

» Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen

» Unsachgemäße Montagen oder Dienstleistungen durch nicht autorisierte Personen

» Unübliche Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereichs

» Sachfremder Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemitteln

» Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände

» Schäden durch Jeans-Abfärbungen, sonstige nicht farbechte Textilien, Klettbänder an Kleidung

» Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht, Temperatur

» Mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden

» Schäden und Anschmutzungen durch Haustiere, Heizquellen, Witterung

» Verschmutzungen wie z. B. Körperschweiß, Körper- oder Haarpflegemittel

» Verfärbungen durch Medikamenten-Inhaltsstoffe (toxische Reaktion)

» Alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel sowie zucker-, weichmacher- und bleichmittelhaltige Substanzen

» Schäden durch nicht vom Hersteller empfohlene Imprägnier- und Pflegemittel sowie ungeeignete Reinigungs-, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche

» Quellschäden durch stehende Feuchtigkeit oder nicht entferntes Kondensat

» Warentypische Produkteigenschaften (z. B. materialbedingte Maserungsabweichungen in Holzoberflächen, Vernarbungen in Naturleder und Ähnliches), die keinen Sachmangel darstellen